Derzeit gibt es keine Verpflichtung für Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Kunden auf das Corona-Virus testen zu lassen. Fluggesellschaften und andere Unternehmen werden jetzt aber dringend dazu aufgefordert, alle Mitarbeiter und Kunden testen zu lassen. In dem neuesten Beschluss von Montagnacht, dem 22.03.2021, wird von keiner Pflicht gesprochen.
In dem neuen Beschluss von Montagabend heißt es stattdessen, dass "eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig" sei. Sofern die Beschäftigten des Unternehmens nicht vom Home Office aus arbeiten, sollen Corona-Tests "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche angeboten werden". Von den Unternehmen wird seitens der Bundesregierung erwartet, deutlich mehr zu testen. Wenn dies nicht gelingen sollte, werde die Regierung im April eine neue rechtliche Verordnung nachlegen, um eine Pflicht zum testen auf das Corona-Virus sicherzustellen.
Die freiwillige Teststrategie sei aber gut gestartet, und rund die Hälfte aller Arbeitgeber lassen ihre Beschäftigten bereits regelmäßig testen oder werden dies in Kürze umsetzen. Viele der Unternehmen bieten die Tests kostenlos für ihre Mitarbeiter an. In vereinzelten Bundesländern gibt es aber bereits schon Test-Verpflichtungen. In Sachsen sollen Arbeitgeber seit dem 22. März 2021 alle Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche kostenlos mit einem Selbsttest testen. Beschäftigte, die im direkten Kontakt mit einem Kunden stehen, müssen sich seit Mitte März einmal pro Woche testen lassen. Der Arbeitgeber muss für die Kosten selbst aufkommen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, und Bayern steht in der Coronaschutzverordnung schon eine Testpflicht für Pflegepersonal in Heimen oder Mitarbeiter, die bei ambulanten Pflegediensten angestellt sind.
Viele Arbeitgeber empfinden das freiwillige Testangebot nicht als ausreichend und wollen sämtliche Mitarbeiter vor dem Arbeitsbeginn testen, um Produktionsausfälle und einen zu hohen Krankheitsstand zu vermeiden. Ob der Arbeitgeber ihr Personal dazu verpflichten kann, einen Corona-Test regelmäßig durchzuführen, ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Arbeitnehmer, die sich laut landesrechtlicher Vorgaben nicht (regelmäßig) testen lassen möchten, müssen u.U. arbeitsrechliche Konsequenzen erwarten.
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