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BVCD-CAMPINGPLATZ-NEWSLETTER - 09/2021

Sehr geehrte CampingplatzbetreiberInnen,

anbei erhalten Sie den 09. Newsletter 2021 des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland. Für Anregungen, Wünsche und Kritik sowie zur Abmeldung vom Newsletter nutzen Sie bitte die Kontaktinformationen im Impressum (am Ende dieser E-Mail). Viel Spaß beim Lesen!

Mit besten Grüßen

Ihre BVCD-Geschäftsstelle in Berlin

 

Offener Brief an die Bundeskanzlerin

Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. und der Deutsche Ferienhausverband e.V. wenden sich in einem gemeinsamen offenen Brief an die Bundeskanzlerin. In dem Schreiben nehmen die Verbände Stellung zu den kürzlich getroffenen Aussagen Merkels, dass der Begriff "kontaktarmer Urlaub" in Bezug auf Ferienwohnungen und Campingurlaub irreführend sei.

Den offenen Brief können Sie hier einsehen und herunterladen.

 

Testpflicht in Unternehmen

Derzeit gibt es keine Verpflichtung für Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Kunden auf das Corona-Virus testen zu lassen. Fluggesellschaften und andere Unternehmen werden jetzt aber dringend dazu aufgefordert, alle Mitarbeiter und Kunden testen zu lassen. In dem neuesten Beschluss von Montagnacht, dem 22.03.2021, wird von keiner Pflicht gesprochen.

In dem neuen Beschluss von Montagabend heißt es stattdessen, dass "eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig" sei. Sofern die Beschäftigten des Unternehmens nicht vom Home Office aus arbeiten, sollen Corona-Tests "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche angeboten werden". Von den Unternehmen wird seitens der Bundesregierung erwartet, deutlich mehr zu testen. Wenn dies nicht gelingen sollte, werde die Regierung im April eine neue rechtliche Verordnung nachlegen, um eine Pflicht zum testen auf das Corona-Virus sicherzustellen.

Die freiwillige Teststrategie sei aber gut gestartet, und rund die Hälfte aller Arbeitgeber lassen ihre Beschäftigten bereits regelmäßig testen oder werden dies in Kürze umsetzen. Viele der Unternehmen bieten die Tests kostenlos für ihre Mitarbeiter an. In vereinzelten Bundesländern gibt es aber bereits schon Test-Verpflichtungen. In Sachsen sollen Arbeitgeber seit dem 22. März 2021 alle Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche kostenlos mit einem Selbsttest testen. Beschäftigte, die im direkten Kontakt mit einem Kunden stehen, müssen sich seit Mitte März einmal pro Woche testen lassen. Der Arbeitgeber muss für die Kosten selbst aufkommen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, und Bayern steht in der Coronaschutzverordnung schon eine Testpflicht für Pflegepersonal in Heimen oder Mitarbeiter, die bei ambulanten Pflegediensten angestellt sind.

Viele Arbeitgeber empfinden das freiwillige Testangebot nicht als ausreichend und wollen sämtliche Mitarbeiter vor dem Arbeitsbeginn testen, um Produktionsausfälle und einen zu hohen Krankheitsstand zu vermeiden. Ob der Arbeitgeber ihr Personal dazu verpflichten kann, einen Corona-Test regelmäßig durchzuführen, ist vom individuellen Einzelfall abhängig. Arbeitnehmer, die sich laut landesrechtlicher Vorgaben nicht (regelmäßig) testen lassen möchten, müssen u.U. arbeitsrechliche Konsequenzen erwarten.

 

SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest

Umfassende Hygienekonzepte und geziehlte Schutzmaßnahmen spielen auch weiterhin eine wichtige Rolle im Umgang mit der anhaltenden Corona-Krise. Gerade für Mitarbeiter und Campingplatzgäste muss ein hoher Infektionsschutz während des Aufhentaltes gewährleistet sein, um ein entspanntes und sicheres Urlaubsgefühl zu bieten.

Für unsere Mitglieder bietet der BVCD ab sofort den SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest im BVCD-Online Shop an.
Der Schnelltest kann von jedem Laien durchgeführt werden und weißt eine hohe klinische Sensitivität (92,00%) und Spezifität (99,26%) auf. Der Test ist beim BfArM gelistet und vom Paul-Ehrlich-Institut validiert. Durch einen vorderen Nasenabstrich wird die Probe entnommen und innerhalb von 15 Minuten wird das Testergebnis angezeigt. Alle nötigen Testkomponenten sind in dem Kit enthalten und es werden keine zusätzlichen Utensilien benötigt. Der SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest ist in der 25er, 100er, oder 300er Packung bei uns erhältlich. Bereitgestellt werden uns die SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest freundlicherweise von Ratiolux GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Online-Shop.

 

GEMA verlängert Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen

Nachdem die GEMA bereits 2020, im Rahmen einer umfassenden Gutschriftenaktion, die Rückzahlung der Lizenzen für alle Betriebe, die durch eine behördliche Schließung betroffen waren, durchgeführt hat. Wird diese Kulanzregelungen verlängert.

Bitte beachten Sie jedoch folgende zeitliche Zuordnung:

  • Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
  • Zeitraum ab 01. Januar 2021: Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen Sie bitte auf www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit Sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.

Hinweis:
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.
Spandauer Burgwall 22A
13581 Berlin

Tel.: +49 30 33 77 83 20
Fax: +49 30 33 77 83 21

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Facebook: https://www.facebook.com/campinglanddeutschland/

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Geschäftsführung: Christian Günther
Amtsgericht Berlin Vereinsregisternummer: 22164