BVCD
BVCD-CAMPINGPLATZ-NEWSLETTER - 03/2022

Sehr geehrte CampingplatzbetreiberInnen,

anbei erhalten Sie den 03. Newsletter 2022 des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland. Für Anregungen, Wünsche und Kritik sowie zur Abmeldung vom Newsletter nutzen Sie bitte die Kontaktinformationen im Impressum (am Ende dieser E-Mail). Viel Spaß beim Lesen!

Mit besten Grüßen

Ihre BVCD-Geschäftsstelle in Berlin

 

Urteil: Tiny-Häuser sind bauliche Anlagen

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt: Tiny Häuser sind bauliche Anlagen.

Nach einem Rechtsstreit, bei welchem die Baurechtsbehörde einem Bauherrn die Errichtung einer Tiny House-Siedlung untersagte, wurde die Angelegenheit vor Gericht vertagt. Der Bauherr argumentierte, dass er keine Tiny Häuser errichtete, sondern lediglich aufstellte und es sich somit nicht um bauliche Anlagen handele.

Das OVG Berlin-Brandenburg entschied jedoch anders: Bei Tiny Häusern handelt es sich um bauliche Anlagen, welche laut ihrem Verwendungszweck oder ihrer Eignung dazu bestimmt sind, längerfristig an einem Ort zu stehen. Laut dem Urteil kann von einer ortsfesten Verwendungsabsicht gesprochen werden, wenn die Parzellierung des Grundstücks, die Pachtdauer, die Möglichkeit zur Untervermietung sowie die Ausstattung und das Erscheinungsbild des Hauses für eine dauerhafte Nutzung auf diesem Gelände sprechen.

Das Urteil lässt sich, aufgrund seiner Begründung zudem, auf andere Landesbauordnungen übertragen und könnte somit auch in weiteren Bundesländern von Relevanz sein.

Weitere Informationen zum Urteil über Tiny Häuser sind hier zu finden. Die Gesetze §2 Abs.1, S.1 sowie § 79 Abs. 1, S. 1 BauO BB 2018 finden Anwendung.

 

Gesucht: Ihre schönsten Frühlingsbilder zur Vermarktung auf den Sozialen Medien

Sie möchten Ihren Campingplatz kostenfrei über unsere Instagram- & Facebookkanäle (@campinglanddeutschland) bewerben?

Die Campingsaison hat begonnen, die ersten Pflanzen beginnen zu blühen und mancherorts zeigt sich bereits die Sonne. Zur Vermarktung des Campinglands Deutschlands auf den Sozialen Medien suchen wir Ihre schönsten Frühlingsfotos!

Zeigen Sie uns und unseren kumuliert fast 18.000 Followern mit qualitativ hochwertigem Foto- und/oder Videomaterial wie schön Ihr Campingplatz im Frühling erblüht. Wir freuen uns auf Ihre Aufnahmen, die Sie bitte per E-Mail an marketing@bvcd.de versenden. Die Verwendung der Aufnahmen erfolgt nach redaktioneller Entscheidung.

 

BVCD zu Restart-Perspektiven des Tourismus im Tourismusausschuss des Bundestags

Auf Einladung des Ausschusses für Tourismus hin nahm Christian Günther, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD), am 06. April 2022 am öffentlichen Fachgespräch „Neustart- Perspektiven für den Tourismus“, teil und äußerte sich hinsichtlich der Zukunftsaussichten des Campingtourismus.

In seiner Stellungnahme bezieht sich Günther unter anderem auf die Coronaschutzverordnung und kritisiert das Fehlen einheitlicher Kriterien für die Hotspot-Regelung. Für einen direkten Dialog zwischen der Branche und der Politik fordert der BVCD außerdem weiterhin die schnelle Gründung der „Nationalen Plattform für Tourismus“. In Hinblick auf die Corona- und Überbrückungshilfen des Bundes appelliert der BVCD-Geschäftsführer dazu, die Hilfestellungen unter der Maßgabe fortzuführen, dass auf regionaler Ebene eine Bewertung der Stellung eines betroffenen Anbieters berücksichtigt wird.

Darüber hinaus müsse der europäische Wettbewerb im Blick gehalten werden. Deutschland zählte im zweiten Pandemiejahr zu eines der wenigen europäischen Länder, in dem Campingplätze im Rahmen der Schutzmaßnahmen geschlossen wurden und somit auch in Hinblick auf die Übernachtungszahlen 2021 weitere Rückläufe gegenüber 2020 verzeichnete. „Bei Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenzen sollte auch der europäische Kontext berücksichtigt werden. Strenge Restriktionen im Inland bei gleichzeitiger Freizügigkeit ausländischer Destinationen sind das Gegenteil einer nationalen Wirtschaftsförderung“, so Günther.

Ferner stelle der durch die Coronapandemie nochmals verschärfte Arbeitskräftemangel eine große Herausforderung für den Tourismus dar. Demnach begrüßt der BVCD die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie auf EU-Ebene sowie den geplanten Ausbau der Sprachkurskapazitäten, um die berufliche Eingliederung Zugewanderter und Geflüchteten zu erleichtern. Zusätzlich sollte die Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Rentenbezug sowie die Obergrenze für geringfügig Beschäftigte in Folge des in den letzten Jahren angestiegenen Mindestlohns angepasst werden. Ergänzend fordert der BVCD eine Steuerbefreiung bei der Verfügungstellung von Wohnraum für Saisonarbeitskräfte.

Die vollständige Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

 

VBG: Vorschussbescheiden 2022

Die VGB hat uns zu den bestehenden Beitragsvorschüssen für 2022 informiert:

Der Beitragsfuß für die Vorschüsse für 2022 bleibt stabil

Zum 01.01.2022 erfolgte für unsere Unternehmen die Umstellung auf die Erhebung von Beitragsvorschüssen für das laufende Beitragsjahr 2022. Im Januar dieses Jahres wurden Bescheide über den ersten Abschlag zum Beitragsvorschuss für 2022 verschickt. Diese gingen an Unternehmen mit einem Beitrag für 2020 von mindestens 5.000 Euro. In Kürze folgen für diese Unternehmen die Bescheide für die zweite, dritte und vierte Abschlagszahlung für 2022 mit Fälligkeiten zum 16.05., 15.08. und 15.11.2022. Von Unternehmen mit einem Beitrag für 2020 von weniger als 5.000 Euro wird nur ein Vorschuss für 2022 mit Fälligkeit zum 16.05.2022 angefordert.

Die Beitragserhebung für das Jahr 2021 entfällt.

Das komplette Schreiben der VGB lesen Sie hier.

 

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