BVCD
BVCD-CAMPINGPLATZ-NEWSLETTER - 02/2019

Sehr geehrte CampingplatzbetreiberInnen,

anbei erhalten Sie den 2. Newsletter 2019 des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland. Für Anregungen, Wünsche und Kritik sowie zur Abmeldung vom Newsletter nutzen Sie bitte die Kontakinformationen im Impressum (am Ende dieser E-Mail). Viel Spaß beim Lesen!

Mit besten Grüßen

Ihre BVCD-Geschäftsstelle in Berlin

 

Ergebnisse von Hygienekontrollen im Internet

Ergebnisse von Hygienekontrollen dürfen wieder im Internet veröffentlicht werden. Gelistet werden Betriebe ab einem Bußgeldverstoß von 350 Euro. Vom Gesetzgeber vorgesehen ist eine Löschfrist von sechs Monaten. Die sogenannten Hygiene-Pranger starteten 2012 mit dem Ziel, die Transparenz für Verbraucher zu stärken. Sie waren nach einem Jahr ausgesetzt worden, weil Wirte erfolgreich dagegen geklagt hatten. Nach einer langen Verfahrenskette entschied schließlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im März 2018, dass die Veröffentlichung wieder aufgenommen werden darf. Die einheitliche Löschfrist aber ist nun Pflicht.

Aufbauend auf den rechtlichen Möglichkeiten haben die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat nun das heftig umstrittene Hygieneportal "Topf Secret" gestartet, um Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, Informationen über die Hygienebedingungen in Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben einholen zu können. Die simple Funktionsweise dieser sogenannten Mitmachplattform: Der User sucht auf der Foodwatch-Seite seinen gewünschten Gastronomiebetrieb heraus und klickt auf den Button "Hygienekontrolle anfragen". Die beiden derzeitig voreingestellten Unterfragen sind: "Wann haben die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden?" und "Ich beantrage die Herausgabe des Kontrollberichts bei Beanstandungen." Die Anfrage wird direkt an die Behörden weitergeleitet, deren Antworten schließlich auf "Topf Secret" veröffentlicht werden.

Bereits jetzt schon hagelt es Kritik seitens Fachexperten und Gastronomen...Kritikpunkte gibt es seitens der Gastronomen viele: Zum einen hätten angeprangerte Betriebe keinerlei Möglichkeit, sich selbst zu den veröffentlichten Ergebnissen zu äußern. Zum anderen könne der Zeitpunkt der Lebensmittelkontrollen wie auch jener der Hygienebeurteilungen weit in der Vergangenheit liegen, sodass die Veröffentlichungen nicht mehr den aktuellen Umständen entsprächen und die Wirklichkeit verzerren könnten. Ein weiterer Seitenhieb auf das Gastgewerbe: Eventuelle Nachkontrollen mit positivem Ausgang werden dem Verbraucher dezent verschwiegen - es sei denn, er fordert ganz gezielt auch diese an.

 

DIN VDE Vorschriften für Campingplätze

Schon seit April 2012 ist die neue DIN VDE 0100 Teil 708 In Kraft, in der Praxis zeigt sich auf vielen Campingplätzen jedoch Nachholbedarf.

Neuanlagen müssen immer dem Stand der Technik – den DIN VDE-Normen – entsprechen. Folgende Kriterien gem. DIN VDE 0100 Teil 708 sind bei einer Neuinstallation zwingend zu beachten: Jede Parzelle hat eine 3-polige CEE-Steckdose mit 230 Volt und einem Schutzgrad von mindestens IP44 oder höher. Der Klappdeckel ist vorhanden und schließt einwandfrei. Einfache Schuko-Steckdosen sind strengstens untersagt. Jede CEE-Steckdose ist mit mindestens 16A abgesichert, hat eine eigene Überstrom-Schutzeinrichtung und ist einzeln über einen eigenen FI-Schutzschalter mit max. 30 mA Bemessungsdifferenzstrom geschützt. Die Ladesäulen bzw. Stromverteilerpunkte sind in einer Höhe von min. 0,5 Meter über dem Boden angebracht. Idealerweise verwendet man eine Höhe von 1 Meter, da diese beim Wohnwagenrangieren noch gut sichtbar ist. Es dürfen pro Ladesäule / Stromverteilerschrank nicht mehr als 4 CEE-Steckdosen angebracht werden. Campingplatzbetreiber die eine alte Installation z.B. Stromverteilerschränke mit mehr als 4 CEE-Steckdosen (direkt aus dem Schrank) oder Stromzähler erneuern, sind dann nicht mehr Norm-konform und daher ungültig. Hier greift der Bestandsschutz nicht mehr, da die Anlage geändert wurde. Darüberhinaus darf der Abstand zwischen Stromverteilerschrank beziehungsweise Ladesäule und Wohnwagen- / Wohnmobil-Anschlussstecker maximal 25 Meter betragen.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet sich auf der Website der SCAPO GmbH. Das Unternehmen ist auf die DIN VDE konforme Herstellung von Stromverteilerschränken und -ladesäulen spezialisert und steht als BVCD-Fördermitglied den BVCD-Campingplatzbetreibern mit Rat und Tat zur Seite beim Thema Strom und Stromverteilung.

www.scapo.de

 

Neues Fördermitglied: Yalp GmbH

Zum 01.03.2019 begrüßen wir die Yalp GmbH als neues Fördermitglied im BVCD. Die Yalp GmbH ist Weltmarktführer in der Entwicklung von interaktiven Sport- und Spielprodukten für den Außenbereich. Ihr Ziel ist, das Beste aus der modernen digitalen Welt mit gesunden Outdooraktivitäten zu verbinden. Sie realisieren innovative Spielplatzlösungen, die neue Generationen von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen inspirieren. Yalp hat Weltweit über 600 Geräte installiert, viele im Bereich Freizeit und Camping. Wo aktuell gespielt wird, kann man auf der Live-activity Karte sehen

Warum interaktiv?

  • Wo die Kinder glücklich sind, da haben auch die Eltern Urlaub
  • Kinder jeden Alters können sich austoben und verweilen
  • Begeistert Ihre Gäste
  • Extrem hoher Spielwert
  • Kein Bedienpersonal notwendig


Zitat von einem Yalp-Kunden: ,,An jeder Straßenecke stehen Klettergerüste. Kinder lassen sich davon nicht mehr beeindrucken. Als Unternehmer muss man sich echt etwas anderes einfallen lassen. Die interaktiven Spielgeräte auf unserem Spiel- und Sportplatz bieten unseren Gästen ein Spielerlebnis, dass sie so noch nicht gewöhnt sind. Klar, eine Wippe oder ein Klettergerüst hat doch jedes Kind schon mal gesehen, aber eine interaktive Torwand ist dann doch schon was Neues" - Timo van Drie - Teamleiter Campingplatz Het Grote Bos

Mehr Informationen zu Yalp finden Sie unter https://www.yalpinteractive.com/de/

 

Neues Fördermitglied: liv.be

Zum 01.03.2019 begrüßen wir die Marke liv.be® aus dem Hause Ploß als neues Fördermitglied im BVCD. Liv.be steht für Premium-Qualität im Outdoor-Bereich.

liv.be bedeutet einfach leben, einfach sein, Entschleunigung, Ankommen. Das Konzept vom "Drinnen im Draussen" sein geht auf und macht Gäste glücklich und Campingplätze um eine Attraktion reicher.

Hiermit reiht sich liv.be in den Trend der "Erlebnisübernachtungen" ein und tanzt dennoch, auf seine ganz eigene smarte Weise aus der Reihe. liv.be ist nicht nur Outdoor-Bett, sondern auch Outdoor-Lounge, gemacht für nachts und tags, bei Wind und Wetter.

liv.be belebt, Ihren Platz, Strandabschnitte, Stege, Haine und vieles mehr. Das Ziel: glückliche Gäste und eine zusätzliche Einnahmequelle für Platzinhaber und Gastgeber.

liv.be ist eine kleine Investition, eine die sich lohnt. Durch die Vermietung am Tag und in der Nacht ist schon bereits in der zweiten Saison eine Amortisation realistisch. Ein glückliches Lächeln zaubert liv.be bereits ab dem ersten Tag in Ihrem Haus auf die Gesichter Ihrer Gäste.

liv.be live testen, das geht auf drei Wegen, immer inklusive: Fachberatung mit einem Lächeln auf den Lippen:

  • Ein Besuch auf der Messe Reise + Camping (Halle 2, Stand 2D52) vom 20.-24.2. in Essen,
  • im Showroom in Barsbüttel bei Hamburg
  • oder per Hausbesuch im Rahmen der Roadshow.

    Jetzt Kontakt aufnehmen mit dem liv.be-Team und Termin vereinbaren: persönlich unter 040 53 71 61 81 oder rund um die Uhr über info@livbe.de.
 

Impressum

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.

Ystader Straße 17
10437 Berlin

Tel.: +49 30 33 77 83 20
Fax: +49 30 33 77 83 21

E-Mail:

Internet: www.bvcd.de

Facebook: https://www.facebook.com/campinglanddeutschland/

 

Präsident: Dr. Gunter Riechey
Geschäftsführung: Christian Günther
Amtsgericht Berlin Vereinsregisternummer: 22164