Dritte Telemedienänderungsgesetz (TMG-E)

Das 2. Telemedienänderungsgesetz ist bedauerlicherweise hinter den Erwartungen der Campingwirtschaft insbesondere an die erforderliche Rechtssicherheit zurückgeblieben. In anderen EU-Mitgliedsstaaten ist das Institut der Störerhaftung für WLAN-Betreiber unbekannt, so dass dort eine erheblich höhere Dichte an frei verfügbaren Hotspots vorhanden ist. Für in- und ausländische Gäste, insbesondere der jüngeren Generation, stellt ein frei verfügbares W-LAN ein wesentliches Kriterium für die Auswahl einer Urlaubsdestination dar, so dass hier derzeit wettbewerbsnachteile bestehen.

Der TMG-E ist aufgrund der Einschränkung der Störerhaftung im Wesentlichen zu begrüßen. Dennoch gehen wir, trotz aller Verbesserungen davon aus, dass die Störerhaftung auch nach dem Dritten Telemedienänderungsgesetz in der vorliegenden Fassung ein Thema bleiben wird.

Aus unserer Sicht ist es aber wichtig, den Gesetzgeber hier zu unterstützen und positives Feedback zu geben, da die Rechteinhaber massiv Lobbyarbeit gegen den Entwurf betreiben. Deshalb hat der BVCD e.V. eine Stellungnahme beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingereicht.

Zurück

Kontakt

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.

Spandauer Burgwall 22a
13581 Berlin

Tel: +49 30 33 77 83 20
Fax: +49 30 33 77 83 21

E-Mail: info@bvcd.de