Handlungsempfehlungen zur Wiederinbetriebnahme der Schwimm- und Freibädern

Als BVCD ist es unsere Priorität, unsere Mitglieder bei der Wiederaufnahme des Campingbetriebs bestmöglich zu unterstützen. Im Zuge der gesetzlichen Lockerungen und der stufenweisen Wiedereinführung des Campingtourismus befinden sich die Campingplatzanlagen in einer absolut außergewöhnlichen Situation. Insbesondere die Öffnung von Schwimm- und Freibädern in einer fortbestehenden Ansteckungslage und die damit verbundenen, notwendigen Maßnahmen stellen Campingplatzbetreiber aktuell vor große Herausforderungen. Hier möchten wir gezielte Hilfe anbieten.

Um Campingplätze bei der reibungslosen Wiederinbetriebnahme der Schwimmbäder zu unterstützen, hat der BVCD relevante Hinweise zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zusammengefasst. Alle Ausführungen stammen aus dem Pandemieplan der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.  Der gesamte Pandemieplan sowie hilfreiche Aushänge für Schwimmbäder sind hier einzusehen (bitte klicken).

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Schwimm/Freibäder mit konventioneller Wasseraufbereitung. Sollte Ihr Bad über eine biologische Wasseraufbereitung verfügen, können abweichende Regeln gelten. Weitere Informationen und Regelungen zu Bädern mit biologischer Wasseraufbereitung finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer.

1. Handlungsempfehlungen zum Eingangsbereich:

Im Eingangsbereich geht es darum, den erforderlichen Abstand der Besucher untereinander und auch zum Kassenpersonal sicherzustellen. Insbesondere geht es hier um den Schutz des Personals, folgende Maßnahmen sind hierfür sinnvoll:

  • Abstandsmarkierungen auf dem Boden für Warteschlangen, bei großen Andrang können Warteschlangen durch zusätzliche Markierungen oder Barrieren geführt werden
  • Kassentheken mit Schutz aus Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie versehen
  • Möglichkeiten zum bargeldlosen und berührungsfreien Zahlen einrichten
  • Ggf. ein webbasiertes Reservierungssystem mit Begrenzung der Nutzerzahl einführen
  • Einrichtungen für die Zählung der Zu- und Abgänge, also der Zahl der aktuell anwesenden Bade- und Saunagäste einrichten (Kassensystem, ggf. Personal)

2. Handlungsempfehlungen zum Umkleidebereich:

In den Umkleidebereichen sollte das Einhalten des Abstandsgebotes zwischen den Besuchern durch gestalterische und bauliche Maßnahmen unterstützt werden. Weiterhin können die Besucher in ihrer Handhygiene durch Aufstellen von Desinfektionsmittelständern motiviert werden. Ebenso sollten:

  • falls Sammelumkleiden weiter genutzt werden, am Boden oder auf den Sitzbänken Abstandsmarkierungen angebracht und 
  • in den Duschbereichen ggf. mobile Spritzschutzwände angebracht bzw. einzelne Duschen außer Betrieb genommen werden.

 3. Handlungsempfehlungen zum Becken,- und Liegeflächenbereich:

  • In der Schwimmhalle sollten Liegen und Sitzmöglichkeiten entfernt bzw. reduziert werden. (Abstand 1,5 m); bei durchgehenden Sitzbereichen (Wärmebänke) sollten bei Bedarf Abstandsmarkierungen angebracht werden
  • Anbringen von Abstandsmarkierungen am Boden vor Attraktionen (Rutschen, Sprungtürme etc.)
  • Markierung der Abstände zwischen den Liegebereichen bei Luftperlbänken und Whirlpools, ggf. diese Attraktionen außer Betrieb nehmen
  • Warmbecken mit geringem Platzangebot sind ggf. außer Betrieb zu nehmen
  • Begrenzung des Zugangs bei Außenbereichen, je nach Größe

 4. Handlungsempfehlungen zum Saunabereich:

In den Saunakabinen ist die Gefahr von Ansteckungen durch die hohe Temperatur relativ gering. Dennoch sind einige Vorsichtsmaßnahmen vor der Eröffnung sinnvoll:

  • Abstandsmarkierungen in Umkleiden, Duschen und Saunakabinen anbringen
  • Zahl der Liegen und Sitzmöglichkeiten reduzieren und einen deutlichen Abstand (1,5 m) einhalten
  • Eisbrunnen etc. außer Betrieb nehmen

 5. Beispielrechnung zur maximalen Personenanzahl im Becken:

Ein Hallenbad verfügt über ein Mehrzweckbecken mit 312,5 m² Wasserfläche und einem Nichtschwimmerbereich von 10,0 x 12,5 m. Dies entspricht einer Wasserfläche von 125 m² im Nichtschwimmer- und 187,5 m² im Schwimmerbereich. Die zulässige Belastung für das Becken wird auf der Grundlage der DIN 19643-1 berechnet.

Die Personenbelastung je Stunde wird dort mit 4,5 m² für Schwimmer- und 2,7 m² für Nichtschwimmerbereiche angegeben, von der daraus ermittelten Personenzahl werden 75 % berechnet. Dies entspricht ca. 6 m²/Person für Schwimmer- und ca. 3,6 m²/Person für Nichtschwimmerbereiche. Daraus ergibt sich eine Belegung des Mehrzweckbeckens von 42 für das Schwimmerbecken und von 46 Besuchern für das Nichtschwimmerbecken, davon 75 % ergeben 65 Besucher im Becken insgesamt.

Für das Verhältnis von Besuchern, die sich im Wasser, in den Umkleideräumen, den Duschen oder WC-Anlagen aufhalten, gibt es keine gesicherten Daten. In Anbetracht der Tatsache, dass den Badegästen das schnelle Verlassen der Schwimmhalle nach dem Bad empfohlen wird, kann hier von einem Verhältnis von 10 % in den Funktionsbereichen und 90 % im Wasser angenommen werden, um die Gesamtsituation abzubilden. Diese Aufteilung ist ein Erfahrungswert, von dem unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen abgewichen werden kann. Diese Abweichung sollte allerdings begründet und dokumentiert werden.

Auf der Grundlage einer 10/90-Aufteilung würde die maximale Anzahl von gleichzeitig im gesamten Hallenbad anwesenden Besuchern 72 betragen. Entsprechend der Wasserfläche würden in diesem Bad 99 Garderobenschränke vorhanden sein. 26 Garderobenschränke wären demnach zu schließen. Falls zu wenig Garderobenschränke eingeplant wurden und die im Bereich der Einzelumkleiden befindlichen Garderobenschränke dann nicht mehr ausreichen, können die Garderobenschränke in den Sammelumkleiden unter der Wahrung der Abstandregeln, ggf. mit transportablen Trennwänden, hinzugezogen werden.

6. Hinweis zur Gewährleistung des Ansteckungsschutz in Beckenbereichen

Es wird vom Aufsichtspersonal nicht erwartet werden können, die Anzahl der Personen im Becken ständig zu zählen. Es sollte sichergestellt werden, dass offensichtliche Annäherungen oder Gruppenbildungen bemerkt und auch korrigiert werden. Zur Erleichterung dieses Überblicks sollten die Bahnleinen gespannt werden. Die Bandbreite beträgt 2,00 bis 2,50 m.

Wenn in der Mitte der Bahn geschwommen wird, ist der gebotene Abstand eingehalten. Auf der Bahn sollte ein Abstand von etwa 2 m nach vorne und hinten eingehalten werden, für das sportliche Schwimmen empfiehlt der Deutsche Schwimmverband e.V. 3 m. Am Ende jeder Bahn sind Leinenbögen von Vorteil, alternativ müssen die Badegäste die Leine anheben oder hindurch tauchen. Bei kleinen Becken, wie Solebecken, Kalt- und Warmwasserbecken, Grotten und Wasserattraktionen sowie bei Planschbecken, sollte durch die Aufsicht nach Möglichkeit sichergestellt werden, dass die entsprechenden Abstandsregeln eingehalten werden. Diese Becken sind ggf. zu sperren.

Die im vorliegenden Pandemieplan vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Badeordnung sowie der weiteren Anordnung des Badbetreibers, wie sie insbesondere in der Information für Badegäste niedergelegt sind, gerecht werden, auch ohne dass das Personal des Badbetreibers darauf ständig hinweisen müsste.

Verkehrssicherungsmaßnahmen des Badbetreibers, die jedes Risiko der Badbenutzung ausschließen, sind nicht möglich und deshalb rechtlich nicht geschuldet. Insbesondere ist eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern nicht üblich und nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich. Der Besucher eines Schwimmbades kann eine Badeaufsicht, aber keine lückenlose „Rundum-Kontrolle“ erwarten.

 

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Kontakt

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