Interviews zur Wiederaufnahme des Campingtourismus

Berlin | 29.04.2020
Podcast von Reisemobil International & Caravaning Inisghts mit BVCD-Geschäftsführer Christian Günther.

Wie kann Campingurlaub in Zeiten von Corona aussehen? Können sich Campingplatzbetreiber über die Corona-Krise retten? Welche Möglichkeiten haben Gäste, die Campingplätze zu unterstützen?

Nach dem BVCD-Präsidenten Dr. Gunter Riechey äußert sich auch Geschäftsführer Christian Günther im Podcast "Vorfahrt" zu aktuellen Fragen, politischen Forderungen und zukünftigen Entwicklungen.

Neben der Website von Reisemobil International ist der Podcast auch auf Spotify verfügbar.

 


Berlin | 16.04.2020

Interview mit BVCD-Präsident Dr. Gunter Riechey zum vorgelegten Papier "Wiederaufnahme des Campingtourismus in Deutschland"


Frage: Das Präsidium des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) hat in Abstimmung mit Fachkundigen aus verschiedenen Bundesländern vor Ostern Vorschläge für das schrittweise Wiederanfahren des Campingtourismus vorgelegt, worum geht es?
Antwort: Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, worum es uns im Präsidium des Verbandes nicht geht: wir wollen nicht die Solidarität zur Bekämpfung der Corona-Pandemie untergraben. Es gilt weiterhin: Wir unterstützen den Kurs der staatlichen Stellen in Bund und Ländern. Es geht auch nicht um einen Sonderweg für den Bereich Camping. Denn: Wir sind gerade in diesen Zeiten Teil eines großen Ganzen. Die Anzahl der Neuinfektionen muss weiter drastisch abgesenkt werden und sie darf sich nicht durch Nachlässigkeiten bei der Wiederaufnahme touristischer Reisen wieder erhöhen.
Worum es uns geht: Wir wollen der Öffentlichkeit darlegen, mit welchen Besonderheiten wir es im Campingtourismus zu tun haben, wenn es um die Diskussion von schrittweisen Lockerungen geht und dabei u.a. auf das Dauercamping mit Charakter eines Zweitwohnens, der Bedeutung von autarken Freizeitfahrzeugen und wie durch die besonderen Einrichtungen auf Campingplätzen und den geplanten Maßnahmen ein schrittweises Wiederanfahren des Campingtourismus in Coronazeiten möglich ist.

Frage: Warum haben Sie diesen Vorstoß bereits vor Ostern gemacht?
Antwort:
Zu diesem Zeitpunkt hatte die öffentliche Diskussion verstärkt begonnen, wie die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben schrittweise wieder hochgefahren werden kann. Auch für unsere Campingplatzunternehmer ist es wichtig, Perspektiven zu bekommen. Viele Politiker sind mit unserer sehr speziellen Branche verständlicherweise nicht ausreichend vertraut. Es sollen jetzt auf der Ebene der Politik in hochkomplexen Planungen erste Entscheidungen getroffen werden und hier wollen wir uns zeitnah einbringen, auch weil wir von der Politik zu hören bekommen, dass bei möglichen Lockerungen der Tourismus zuletzt dabei sein könnte. Dann könnte sogar der Totalausfall der Saison drohen, was vielen Campingunternehmern die wirtschaftliche Existenz kosten würde.

Frage: Und was erwarten Sie sich?
Antwort:
Wir wissen natürlich nicht, wie sich alles weiterentwickelt und wir sind auch keine Virologen. Bis heute hat sich der Zuwachs an Infizierten zum Vortag im gleitenden 5-Tagesdurchschnitt kontinuierlich von anfänglich über 30% auf deutlich unter 3% abgesenkt. Die von der Bundeskanzlerin formulierte Zielmarke, den Verdoppelungszeitraum auf mindestens 14 Tage zu erweitern und die Reproduktionsrate auf deutlich unter 1 zu drücken, ist erreicht oder wird in Kürze erreicht. Seit einigen Tagen übersteigt der Zuwachs an Genesenen die Anzahl der Neuinfizierten, sodass schrittweise Lockerungen möglich wären. Dabei darf aber das Ziel der Eindämmung der Epidemie nicht konterkariert werden und strikte Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sind erforderlich.

Frage: Warum haben Sie verschiedene Phasen und Beschränken vorgeschlagen, hätte man nicht warten können, bis die Politik darüber entscheidet?
Antwort:
Jeder Wirtschaftssektor wird in den jetzt beginnenden bzw. bereits laufenden Abwägungen in Arbeitsstäben darauf hin zu evaluieren sein, wie groß die Gefahren bei Wiedereröffnung einzuschätzen sind. In einem Papier des Bundesinnenministeriums heißt es hierzu: Als Faustregel für die Beurteilung gilt "je mehr Kundenkontakt, desto spätere Öffnung, aber je bessere Schutzmaßnahmen, desto eher, je größer die gesellschaftliche Relevanz, desto eher" (BMI: Covid-19 Eindämmung. Übergang von Verlangsamung zu Viruskontrollphase").
Für den Campingbereich gilt allgemein: Campingurlaub auf deutschen Campingplätzen bzw. privatbetriebenen Wohnmobilstellplätzen ob mit dem Caravan, Wohnmobil oder in einer Mietunterkunft, ist im Vergleich zu anderen Urlaubsformen durch die typischerweise Anreise mit individuellen Transportmitteln und durch die Situation auf den Campingplätzen im Hinblick auf potenzielle Infektionsgefahren überdurchschnittlich sicher, vor allem, wenn von den Unternehmern in ihren Einrichtungen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Durch die Campingplatzverordnungen der Länder und die geltenden Brandschutzvorgaben sind ausreichende Abstände zwischen den auf den Parzellen befindlichen Freizeitfahrzeugen gegeben. Auch kontaktreduzierende Maßnahmen können kontrollierbar umgesetzt werden.
Gleichwohl können spezifische Infektionsgefahren nicht völlig verneint werden. Eine spezifische Risikobewertung einzelner Bereiche eines Campingplatzes und auch von Wohnmobilstellplätzen bzw. von Nutzergruppen erschien sinnvoll. Ein stufenweises Wiederanfahren des Campingtourismus nach Gefährdungsabstufung liegt nahe.
Zur Absicherung der Gäste und der Mitarbeiter werden jetzt vom BVCD und seinen Landesverbänden detaillierte Pläne ausgearbeitet.

Frage: Und was ist mit Restaurant und Lebensmittel-Shops auf Campingplätzen?
Antwort
: Restaurants, Gaststätten und Lebensmittelläden auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen müssen wieder geöffnet werden können, wenn dies in der Gesellschaft insgesamt zugelassen wird, mit den erforderlichen Auflagen (Personenbegrenzung bzw. Abstandsvorgaben in geschlossenen Räumen, Desinfektionshygiene, Schutz der Mitarbeiter etc.).

Frage: Und wie beurteilen Sie weitgehend autarke Freizeitfahrzeuge?
Antwort:
Weitgehend autarke Freizeitfahrzeuge wie Caravans und Reisemobile mit Toiletten und Nasszellen in Verbindung mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen lassen ebenfalls ein frühzeitiges Freigeben mit Auflagen vertretbar erscheinen.

Frage: Wie schätzt der BVCD den Vorstoß des sogenannten "Frankfurter Kreis" unter Führung des CIVD mit seinem Papier zur Freigabe des Wohnmobiltourismus ein?
Antwort:
Zunächst sehen wir es genauso, dass Wohnmobile bzw. Reisemobile häufig autark und somit vergleichsweise sicher sind. Der BVCD hat in seinem Vorschlag ja auch Urlaubsreisen mit autarken Freizeitfahrzeugen, zu denen auch die meisten Caravans gehören, wenn sie die entsprechenden Einrichtungen auf Campingplätzen nutzen, in einer frühen Phase wieder möglich sein sollten, natürlich nur wenn dies gesundheitspolitisch vertretbar ist. Zur Volksgesundheit gehört auch die psychische Gesundheit und hier hat die Erholung eine wichtige Bedeutung. Genauso wie auf Campingplätzen müssen aber auch auf reinen Wohnmobilstellplätzen verstärkte seuchenhygienische Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert werden, hierzu gehört die Einhaltung von Abstandsregeln, das Bereitstellen von Desinfektionsspendern und vieles mehr. Wir halten es für sinnvoll, dass jetzt zusammen an machbaren Konzepten gearbeitet und nicht die Branche auseinanderdividiert wird. Insbesondere würden wir uns freuen, wenn sich der ADAC durch Mitarbeit im Frankfurter Kreis nicht nur um die Reisemobilnutzer, sondern auch um die große Zahl seiner Camping begeisterten Mitglieder kümmern und sich somit auch mit den Campingplätzen in unserem Land befassen würde. Der BVCD steht für Gespräche zur Verfügung.

Kontakt:
Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.
Ystader Straße 17
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Tel.: +49 30 33 77 83 20
E-Mail: info@bvcd.de

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