Modellprojekt 2021: Campingurlaub in Teilregionen möglich

Urlaub ist ab Montag, den 19. April in Teilen von Schleswig-Holstein wieder möglich. Ein Modellprojekt "Restart im Ostsee-Tourismus" soll testen, wie der Tourismus 2021 auch in Pandemiezeiten möglich sein kann. Voraussetzung dafür ist ein ausgefeiltes Test-Konzept sowie strenge Hygiene- und Schutzauflagen.

 

Warum ein Modellprojekt?

Um den Gästen touristische Reisen in verschiedene Regionen zu ermöglichen und zu testen, inwiefern Urlaub in Pandemie-Zeiten ermöglicht werden kann, hat das Land Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, Konzepte zur Durchführung sogenannter "touristischer Modellprojekte" zu entwickeln.

Sollte das Projekt erfolgreich sein, wird es verlängert bzw. ggf. sogar auf das ganze Land ausgeweitet. Falls aber die Inzidenz trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ansteigt, so würde keine Verlängerung erfolgen bzw. das Projekt sogar vorzeitig abgebrochen werden. Gäste müssen also mit der Möglichkeit rechnen, vorzeitig abreisen zu müssen.

Wo wird das Projekt durchgeführt?

Seit dem 19. April sind touristische Übernachtungen am Ostseefjord Schlei möglich. Das Modellgebiet beinhaltet die Städte Schleswig und Kappeln, sowie die Ämter Haddeby, Südangeln, Süderbrarup, Kappeln-Land, Geltinger Bucht und SchleiOstsee (mit Ausnahme der Kommunen Windeby, Altenhof und Goosefeld) sowie die Gemeinde Mittelangeln. Die Region umfasst somit Teilbereiche der Kreise Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde. Die Schlei ist das verbindende Element. 

Ab dem 1. Mai zieht auch die Modellregion Nordfriesland nach. Touristisches Campen ist damit auf allen zugehörigen Inseln, dem Festland und Hallingen möglich. Ebenso können Gäste zu touristischen Zwecken ab dem 8. Mai in der inneren Lübecker Bucht sowie ab dem 10. Mai auf Büsum anreisen.

Wer macht mit beim Modellprojekt?

Für folgende Anbieter sind Öffnungen im Rahmen des Modellprojektes vorgesehen:

  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser
  • Hotellerie 

  • Campingplätze und Wohnmobilstellplätze: Die Campingplätze werden auch wieder für touristische Gäste geöffnet – nicht wie zuvor nur für Dauercamper. Grundlage dafür ist die Einhaltung des Handlungsleitfadens zur Wiedereröffnung von Camping- und Wohnmobilstellplätzen in Deutschland des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD). Um „wildes“ Campen zu verhindern ist eine Anreise mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen nur mit einer festen Buchung eines Platzes erlaubt. „Wildes“ Campen wird von den Ordnungsbehörden konsequent geahndet. 

    Teilnehmende Campingplätze sind unter anderem BVCD-Mitglieder:

    Region Schlei: Campingpark Schlei-Karschau, Campingplatz Damp-Dorotheenthal, Campingplatz Jordan
    und viele weitere Campingplätze, die Sie hier einsehen können.

    Region Nordfriesland: Eine Auflistung werden wir zeitnah zur Verfügung stellen.

  • Betriebe der Freizeitwirtschaft 

  • Außengastronomie 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich als Gast anreisen?

Jeder teilnehmende Übernachtungsbetrieb weist bereits im Buchungsprozess den Gast auf die Bedingungen im Modellprojekt hin. Jede Buchung wird erst gültig, wenn der Gast die Einwilligungserklärung der Teilnahme am Modellprojekt und zur Verarbeitung seiner Daten unterschrieben hat. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

Der Gast 

  • reist nur mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden an und zeigt diesen dem Vermieter vor. 
  • lässt sich in der Region spätestens am dritten Tag erneut testen. Danach jeweils nach vier Tagen weiterer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Die Testergebnisse sind dem Vermieter bzw. Hotel vorzulegen. 
  • tritt bei positivem Test umgehend die Heimreise im eigenen Fahrzeug an - im Notfall Quarantäne im Ferienquartier bei entsprechender Übernahme der Mietkosten. 
  • stimmt der Erfassung, temporären Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des Modellprojektes zu. 
  • stimmt der Weiterleitung dieser Daten an die örtlichen und heimischen Gesundheitsämter zu. 
  • verpflichtet sich, die Luca-App zu nutzen. 
  • verpflichtet sich auch nach Rückkehr an den Heimatort eine innerhalb der folgenden drei Wochen erlittene Coronainfektion an das zuständige Gesundheitsamt im Modellprojekt zu melden.

COVID-TESTS beim Modellprojekt: Wie, wo, wer und wie oft?

Tests vor der Anreise?

Der Gast MUSS einen negativen Corona-Test (Schnelltest, kein PCR) vorlegen, der nicht älter als 48 h ist. Der Test MUSS im Heimatort gemacht werden – darüber muss eine Bestätigung gebracht werden, d.h. man kann den Test nicht einfach selbst zu Hause machen. Testpflichtig sind auch Kinder ab 6 Jahren.

Tests während des Aufenthaltes?

Ja - Spätestens am 3. Tag (d.h. bei Anreise am Montag spätestens am Mittwoch) muss sich erneut in einem der Teststellen vor Ort getestet werden. Es gibt hier speziell eingerichtete Zentren dafür, bei denen vorher ein Termin gemacht werden kann. Auf einigen Plätzen gibt es zusätzlich ein „Testmobil“, d.h. ein Wohnmobil, was die Camper vor Ort auf dem Platz testet. Falls Sie am Modellprojekt teilnehmen, fragen Sie bitte dennoch einmal vor Ort nach, wie das „Nachtesten“ genau gehandhabt wird. Hier gibt es Unterschiede. Nach dem 1. Test vor Ort (z.B. am Mittwoch) müssen sich alle testpflichtigen Gäste nach 4 Tagen noch einmal testen lassen. Ist der letzte Tag ein Abreisetag, muss kein Test vorgenommen werden.

Kosten die Tests Geld?

Nein, alle Tests in den örtlichen Teststellen sind kostenfrei für Gäste.

Dürfen mit einem negativen Test auch mehrere Haushalte gemeinsam eine Unterkunft nutzen?

Hier gilt die jeweils aktuelle Landesverordnung. Erlaubt sind Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl oder Personen eines gemeinsamen Haushaltes und Personen eines weiteren Haushalts, wenn insgesamt nicht mehr als fünf Personen teilnehmen.

Außerdem: Luca-App installieren (jeder Gast ab 16) und auf jeden Fall VOR Anreise buchen (und Testen). Ohne Test am Heimatort auch leider kein Campingurlaub.

Gilt das auch für Zeltcamper?

Laut des F&A der Website des Ostseefiord Schlei hängt das davon ab, inwiefern das Konzept des BVCD und dem daraus abgeleiteten Hygienekonzept auf dem jeweiligen Campingplatz umgesetzt wird.  Grundsätzlich sind auch Übernachtungen im Zelt erlaubt.

Was gilt für Dauercamper während des Modellprojektes?

Während für die Urlaubscamper eine Testpflicht besteht, benötigen Dauercamper bei der Anreise keinen negativen Coronatest. Wir möchten es euch aber dringlichst ans Herz legen, euch auch als Dauercamper vor der Anreise mit einem Selbsttest oder kostenfreiem Test im Heimatort abzusichern. Die eigene Sicherheit sowie die unserer Mitmenschen steht in aktuellen Zeiten an erster Stelle.

Außerdem ist die Luca-App verpflichtend für alle Urlaubsgäste und somit auch für Dauercamper. An allen Eingängen findet man QR-Codes, die man beim Betreten der Rezeption, der Sanitärgebäude, des Strandrestaurants, Imbiss und Camping Shops einscannen muss. Und beim Verlassen? - Wieder ganz einfach per App ausloggen.

Für Gäste ohne Smartphone, wird eine alternative Lösung zur Nutzung der Luca App angeboten. In diesem Falle kann ein Kontaktformular digital an der Rezeption ausgefüllt werden. Eine Anmeldung per E-Mail oder durch manuelles Eintragen in der Rezeption ist nicht mehr notwendig.

Wie lange läuft das Modellprojekt?

Die Laufzeit ist in der Regel zuerst ab 4 Wochen befristet. Das Ende des Projektes hängt damit vom Startdatum der einzelnen Modellregionen ab. Sollte das Projekt erfolgreich sein, wird es eventuell verlängert bzw. ggf. sogar auf das ganze Land ausgeweitet. Falls aber die Inzidenz trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ansteigt, so würde keine Verlängerung erfolgen bzw. das Projekt sogar vorzeitig abgebrochen werden. Gäste müssen also mit der Möglichkeit rechnen, vorzeitig abreisen zu müssen.  

Weitere Infos zum Modellprojekt finden Sie unter www.ostseefjordschlei.de sowie unter www.nordfriesland.de

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Kontakt

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.

Spandauer Burgwall 22a
13581 Berlin

Tel: +49 30 33 77 83 20
Fax: +49 30 33 77 83 21

E-Mail: info@bvcd.de