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Mitteilungsblatt des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. zum neuen Pauschalreiserecht wirksam zum 01.07.2018

Das am 02.06.2017 im Deutschen Bundestag verabschiedete dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften dient der Anpassung des Reisevertragsrechts an die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.

Der BVCD hat ein Mitteilungsblatt mit den wichtigsten Punkten für die Campingbranche verfasst.

Umfang: 5 Seiten

Herausgeber: Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.

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