Aktuelle Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus


Am Dienstag, den 16. März 2020, hat die Bundesregierung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie die Empfehlung ausgesprochen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu „notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden sollten.“

Für die Bundesländer ist dies lediglich eine Handlungsempfehlung, das heißt jedes Land kann für sich entscheiden, ob und welche Maßnahmen für Campingplätze umgesetzt werden.

Mittlerweile sind alle Bundesländer dem Ratschlag der Regierung gefolgt und haben Camping aus touristischen Zwecken vollständig untersagt. Dies betrifft auch Wohnmobilstellplätze. In den meisten Bundesländern dürfen aber Geschäfts-/ Dienstreisende (z.B. Monteure) aufgenommen werden. Die Regelung gilt dabei vorerst bis zum 19. April 2020.

Der Bereich des Dauercampings wurde in den meisten Landesverordnungen unklar bis gar nicht geregelt. Durch die Landesverbände des BVCD wurden die jeweiligen Ministerien um Klarstellung gebeten. Nach den ersten Antworten kann festgehalten werden, dass nur Dauercamper mit Erstwohnsitz sowie Dauercamper mit Zweitwohnsitz und beruflicher Tätigkeit vor Ort, ihren Standplatz weiter nutzen dürfen. 

Sobald uns weitere Informationen zur aktuellen Situation vorliegen, geben wir diese bekannt.

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Kontakt

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