Lockerungen im Campingtourismus

Lang drauf gewartet und nun spruchreif - endlich gibt es eine Perspektive für den Campingtourismus – zumindest in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen.

Niedersachsen:
Für Niedersachsen wird der Campingtourismus ab Montag, den 10. Mai wieder hochfahren, insofern die 7-Tages-Inzidenz unter 100 bleibt. Allerdings dürfen hier für die ersten drei Wochen nur Gäste aus dem eigenen Bundesland (Länderkinder) übernachten. Nach den drei Wochen sollen auch Gäste aus anderen Bundesländern in Niedersachsen wieder Urlauben können. Voraussetzungen zur Übernachtung sind jeweils Kontaktnachverfolgung, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte. Ebenso ist bei der Übernachtung auf Campingplätzen vorerst nur eine Auslastung von 60 % zugelassen. Hinzu kommt noch, dass alle Urlauber bei Anreise einen negativen Schnelltest machen müssen oder einen Impfausweis vorzeigen müssen. Der Schnelltest muss auch im Campingurlaub spätestens alle zwei Tage gemacht werden.

Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein hat der Tourismus bereits im Rahmen des Modellprojektes im April starten können – mit Erfolg. Mit ausgefeilten Hygienekonzepten und weitaus vorbildlichem Verhalten der Gäste geht das Modellprojekt in Teilen von Schleswig-Holstein nun bereits in die Verlängerung. Aber das ist noch nicht alles – offiziell, das heißt unabhängig von den Modellregionen, können ab dem 17. Mai die Betreiber in ganz Schleswig-Holstein wieder die Schranken für Gäste öffnen. Voraussetzung ist auch hier, dass die 7-Tages-Inzident unter 100 bleibt und die Notbremse nicht greift. Urlauber müssen hier einen negativen Test bei der Anreise vorlegen und sich spätestens am 3. Tag und danach jeden 4. Tag erneut vor Ort testen lassen. Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sollten dabei gleich behandelt werden.

Bayern:
In Bayern sollen Campingplätze ab dem 21. Mai, also mit Beginn der Pfingstferien in Regionen mit niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder möglich sein. So verkündete es Markus Söder persönlich in der Kabinettssitzung am 4. Mai. Öffnungen soll es dabei in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 geben. Übernachten dürften auch hier nur Geimpfte, Genesene oder Menschen mit einem tagesaktuellen negativen Covid-Test aus qualifizierten Teststellen.

Sachsen
Wie sieht es in Sachsen aus? Bis zum 9. Mai dürfen Camper nicht zu touristischen Zwecken auf Campingplätzen übernachten. Ab dem 10. Mai tritt jedoch eine neue Verordnung in Kraft – laut dieser neuen Verordnung fallen Camper nicht unter das Beherbergungsverbot, sodass das Campen grundsätzlich nicht mehr verboten ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten die Inzidenz unter 100 liegt UND zusätzlich die maximale Auslastung der Bettenkapazität von 1.300 COVID-19 Erkrankten auf der Normalstation nicht überschritten wird. Am 07. Mai liegt die Inzidenz in Sachsen noch bei über 180 - sodass das Campen ab dem 10. Mai zu touristischen Zwecken wohl kaum Realität wird. Wenn es dann aber soweit ist, so ist auch in Sachsen ein tagesaktueller Test bei Anreise vorzulegen. Weitere Infos zur Teststrategie sind noch nicht bekannt – hier informieren wir, sobald es Neuigkeiten gibt. 

Ebenso kündigen Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg erste Lockerungen für den Campingtourismus an. Über alles weitere informieren wir regelmäßig - wir halten euch auf dem Laufenden! Der BVCD begrüßt die ersten Öffnungsankündigungen und fordert gleichzeitig eine bundesweite Öffnung der Camping- und Wohnmobilstellplätze.

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Kontakt

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